bta first travel mit neuem Service für Melderegelung bei Geschäftsreisen
bta first travel bietet seinen Kundinnen und Kunden neu mit btaA1+ einen Service für die Beantragung von Sozialversicherungsnachweisen (A1 Bescheinigungen) sowie EU-Meldungen bei Geschäftsreisen in EU/EFTA-Staaten an. Geschäftsreisen werden somit vereinfacht.
Damit Kundinnen und Kunden von bta first travel auch in Zukunft so unkompliziert wie möglich ihre Geschäftsreisen in EU/EFTA-Staaten antreten können, bietet der Geschäftsreisen-Spezialist in Zusammenarbeit mit der Deutschen Visa und Konsular Gesellschaft (DVKG) mit btaA1+ einen neuen Service für die Prozesse zur Beantragung der Sozialversicherungsnachweise (A1 Bescheinigung) sowie der Entsendemeldung an. Die Anträge können ganz einfach online – auch per Smartphone oder Tablet – ausgefüllt werden. Zudem bleibt die Eingabe von Informationen dank lernendem System, eine einmalige Sache. "Es freut uns, dass wir mit der exklusiven Kooperation mit der DVKG unseren Kundinnen und Kunden einen zusätzlichen Service anbieten können, um ihnen die komplizierten Meldeprozesse abzunehmen. Damit vereinfachen wir Geschäftsreisen deutlich. Die Zusammenarbeit mit der DVKG ist ein weiterer wichtiger Baustein, den gesamten Geschäftsreiseprozess 'end-to-end' abzudecken", sagt Roland Birchmeier, CEO bta first travel.
Die DVKG ist Expertin in der Übernahme dieser administrativen Prozesse. "Mit unserem modernen Tool können wir die Beantragungsprozesse qualitativ verbessern, datenschutzgerecht verarbeiten sowie automatisieren und kosteneffizient gestalten. Bezüglich Änderungen und Anpassungen sind wir immer auf dem neusten Stand", sagt Dr. Julius Heintz, Geschäftsführer Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft.
Die Entsenderichtlinien in den EU/EFTA-Staaten wurden per diesem Jahr verschärft und entsprechende nationale Gesetze erlassen. Eine Melderegelung für Arbeiten ausserhalb des Heimatlandes ist Pflicht, um Lohndumping sowie die Benachteiligung einheimischer Arbeitskräfte zu vermeiden. Die Kontrollintensität wurde nicht zuletzt auch durch die neuen virtuellen Arbeitsformen sowie die Steigerung der Geschäftsreisen nach Corona verstärkt. Bei einem Verstoss drohen hohe Strafen.